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Kommunikation und Partizipation

Die Gesamtverantwortung für die Qualität schulischer Arbeit liegt gemäß § 33 Abs. 2 SchulG bei der Schulleitung. Jeder Qualitätsentwicklungsprozess lebt jedoch von der Beteiligung aller Akteurinnen und Akteure sowie aller Zielgruppen.

Vor dem Hintergrund vorgegebener Ansprüche und fachlicher Standards nehmen diese in möglichst vertrauensvoller und transparenter Weise die eigene Situation zur Kenntnis. Sie erheben gemeinsam den Bedarf, legen Ziele und Prioritäten fest, planen notwendige Arbeitsschritte und bewerten die erreichte Qualität nach festgelegten Kriterien.

Es ist zu empfehlen,

  • ein Steuergremium bzw. eine Steuergruppe und/oder spezielle Qualitätsgruppen (Projektgruppen/Ganztagsteams) zu nutzen oder einzurichten, in der sich alle Beteiligten am Ganztag repräsentiert fühlen;

  • die Differenz der beteiligten Partnerinnen und Partner anzuerkennen und Neues, also auch Abweichungen von der Norm, als Ressource zu verstehen;

  • die Vertrauenskultur durch gezielte vertrauensbildende Maßnahmen und klare Kommunikations- und Partizipationsstrukturen zu fördern;

  • offensiv daran zu arbeiten, dass alle Beteiligten gut informiert an der Erhebung und den Entscheidungsprozessen mitarbeiten können.